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Ein Verein

Als Verein funktioniert unsere Plattform über drei Instanzen:

die Mitgliederversammlung, den Vorstand und die Revisionsstelle.

Die Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie setzt sich aus allen Mitgliedern zusammen, welche sich mindestens einmal pro Jahr eigens für diesen Fall treffen. Der ordentlichen Mitgliederversammlung stehen unter anderem folgende Kompetenzen zu:​

  • Wahl des Vorstands

  • Wahl der Präsidentschaft

  • Wahl der Revisionsstelle

  • Genehmigung des Budgets

  • Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5 bis 9 wiederwählbaren Personen aus verschiedenen Trägerschaften.

Sie werden für eine zweijährige Amtszeit gewählt.

Die Revisionsstelle

Die Revisionsstelle, die aus drei Personen besteht, prüft die Jahresrechnung des Vereins und erstattet der Mitgliederversammlung Bericht und Antrag.

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